Vorläufige Einstellung des Schiessbetriebes
Liebe Vereinsmitglieder,
aufgrund der jüngsten Beschlüsse des Landes Niedersachsen zur Coronapandemie ist die Ausübung von Sport in Innenräumen nur noch unter „2G plus-Bedingungen“ erlaubt. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nach reiflicher Überlegung sind wir -nicht zuletzt aufgrund des erheblichen ablauforganisatorischen Aufwandes, der eine ggf. vorangestellte Testung in der Schützenwache mit sich bringen würde- zu dem Entschluss gekommen, den Schiessbetrieb für die Erwachsenen zunächst einmal einzustellen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind davon, zumindest bis Jahresende, ausgenommen. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beachtung der geänderten Übergangsregelung. Sobald es die Rahmenbedingungen wieder erlauben, werden wir den Schiessbetrieb unmittelbar wieder aufnehmen. Weitere Informationen erfolgen, wie gewohnt, über die …