Schießbetrieb
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
anbei möchten wir euch über die aktuell gültige Verordnung Niedersachsens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sowie deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb informieren.
- Gemäß Paragraphen 1 Absatz 5a in Verbindung mit Paragraph 2 der o.g. Verordnung ist es Vereinen ab sofort wieder möglich, Sitzungen und Zusammenschlüsse durchzuführen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen welche nicht einem Haushalt angehören gewährleistet wird. Des Weiteren sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Handreinigung, Mund-Nase-Schutz, Vermeidung von Körperkontakten) weiterhin zu beachten. Daraus resultiert fuer uns die generelle Möglichkeit zeitnah entsprechende Vorstandssitzungen wieder durchführen zu können.
- Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher sowie privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport im Sinn der o.g. Verordnung