Anpassung der Übergangsregelung
Mit der Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung über die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Gültigkeit ab 01.08.2020 entfällt im Rahmen des Schießbetriebes (bei aktiver Ausübung des Sportes) die Abstandspflicht von zwei Metern. Somit ist es uns möglich mehr als nur zwei Schießstände parallel zu betreiben. Der NSSV hat diesbezüglich eine Klärung mit dem zuständigen Ministerium in Niedersachsen herbeigeführt. Gleichermaßen sind in der Übergangsregelung Änderungen zur Teilnahme von Nichtmitgliedern an Sonderveranstaltungen im Rahmen des Schießsports eingeflossen. Die neue Übergangsregelung kann unter folgendem Link eingesehen werden.
Der Vorstand
…