Schießbetrieb
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
anbei möchten wir euch über die aktuell gültige Verordnung Niedersachsens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sowie deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb informieren.
- Gemäß Paragraphen 1 Absatz 5a in Verbindung mit Paragraph 2 der o.g. Verordnung ist es Vereinen ab sofort wieder möglich, Sitzungen und Zusammenschlüsse durchzuführen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen welche nicht einem Haushalt angehören gewährleistet wird. Des Weiteren sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Handreinigung, Mund-Nase-Schutz, Vermeidung von Körperkontakten) weiterhin zu beachten. Daraus resultiert fuer uns die generelle Möglichkeit zeitnah entsprechende Vorstandssitzungen wieder durchführen zu können.
- Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher sowie privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport im Sinn der o.g. Verordnung gemäß Paragraph 1 Absatz 8 wieder möglich. Davon betroffen sind auch nach vorne offene und überdachte Schießstände. Der Niedersächsische Sportschützenverband (NSSV) hat in Absprache mit dem DSB sowie mit dem Niedersächsischen Ministerium für Sport und Inneres dazu Klarheit geschaffen. Wahrend des Betriebes sind entsprechende Abstandsregeln (hier: mindestens 2 Meter zu anderen Personen) sowie Hygienemaßnahmen einzuhalten und durch den Betreiber (Vereine) durchzusetzen. Der Deutsche Schützenbund e.V. (DSB) hat dazu ebenfalls entsprechende Empfehlungen abgegeben. Mit der Öffnung der Schießsportanlage durch den NSSV in Hannover- Wülfel am 12.05.2020 wurde ein entsprechend umfangreiches Nutzungskonzept sowie Kontakformular (bei Nutzung) entworfen. Was bedeutet dies nun für uns? Durch den Vorstand wurde einvernehmlich und nach Sichtung aller zur Verfügung stehenden Dokumente der Entschluss gefasst, unseren KK-Stand (noch) nicht für den Schiessbetrieb freizugeben. Diese Entscheidung fußt maßgeblich auf den hohen Administrativen sowie finanziell notwendigen Aufwand, der zwingend notwendig werden würden, um die o.g. Verordnung sowie o.g. Empfehlungen vollständig umzusetzen. Dies fängt mit der Beschaffung von großen und kostenintensiven Gebinden von Flächen- und Hautdesinfektionsmitteln an und erstreckt sich -aufgrund der baulichen Begebenheiten des KK-Standes- auf die Einrichtung von zusätzlichen und witterungsgeschützten Warte- und Aufenthaltsbereichen für die nicht unmittelbar am Schießen beteiligten Schützen. Ggf. getrennten Ein- und Ausgängen sind dabei nicht einmal betrachtet worden. Wir bitten weiterhin um Verständnis und hoffen auf zusätzliche und zeitnahe Lockerungsmaßnahmen seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Sport und Inneres.
Bleibt weiterhin gesund!
Der Vorstand