Anpassung der Übergangsregelung
Liebe Vereinsmitglieder,
mit der heute durch das Land Niedersachsen veröffentlichten Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten ist es notwendig geworden auch unsere Übergangsregelungen anzupassen. Diese findet Ihr unter dem folgenden Link. Die wichtigste Veränderung bezieht sich auf die „3G-Regel“ bei bestimmten Rahmenbedingungen, gefolgt von geringfügigeren Anpassungen bei der Dokumentation und organisatorischen Obliegenheiten.
Der Vorstand