Bekanntmachungen

Termine + Hygieneempfehlungen + Eierschiessen

Liebe Vereinsmitglieder,

es gibt einige Neuigkeiten, die eure Aufmerksamkeit erfordern. 

  1. In der Rubrik Termine findet ihr jetzt alle Termine in 2022 aufgelistet. Auch die Daten, die bereits aufgeführt waren, wo aber noch Details fehlten, sind jetzt vervollständigt worden.                                                      
  2. Aufgrund der Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der daraus abgeleiteten Corona-Regelungen in Niedersachsen gelten ab dem 03.04.2022 bei uns die unter folgendem Link verfügbar gemachten Hygieneempfehlungen.
    Ein Grossteil der verpflichtenden Massnahmen entfällt fortan. 
  3. Am Gründonnerstag, den 14.04.2022 findet das diesjährige Eierschiessen für jedermann statt. Die Ausschreibung findet ihr unter folgendem
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Weihnachtsgrüße

Weihnachten und Ausblick 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

Weihnachten steht vor der Tür und wir glauben sagen zu können, dass sich alle das Jahr 2020 anders vorgestellt haben. Rückblickend betrachtet mussten wir im Schützenverein mit diversen Einschränkungen aber auch Ausfällen von Schießsportaktivitäten leben. Das Jahreshighlight, unser Schützenfest in Rethmar, musste vor dem Hintergrund der Pandemieeingrenzung weichen. Auf der anderen Seite, so glauben wir, haben wir unter Beweis gestellt, dass der Wille eben auch in aller Regel einen Weg ebnet. Das Königsschießen haben wir durch ein Sommerpreisschießen teilweise kompensieren können und unser Herbstpreisschießen haben wir noch bis zum Schluß -allerdings mit verkürztem Zeitraum- zu Ende geführt. Einzig und alleine die Siegerehrung konnte aus gegebenem Anlaß noch nicht stattfinden. Aber aufgeschoben ist natürlich nicht …

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Aktuelle Informationen

Schießbetrieb

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

anbei möchten wir euch über die aktuell gültige Verordnung Niedersachsens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sowie deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb informieren.

  1. Gemäß Paragraphen 1 Absatz 5a in Verbindung mit Paragraph 2 der o.g. Verordnung ist es Vereinen ab sofort wieder möglich, Sitzungen und Zusammenschlüsse durchzuführen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen welche nicht einem Haushalt angehören gewährleistet wird. Des Weiteren sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Handreinigung, Mund-Nase-Schutz, Vermeidung von Körperkontakten) weiterhin zu beachten. Daraus resultiert fuer uns die generelle Möglichkeit zeitnah entsprechende Vorstandssitzungen wieder durchführen zu können.
  2. Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher sowie privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport im Sinn der o.g. Verordnung
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