Aktuelle Informationen zum Schießbetrieb

Anpassung der Übergangsregelung

Mit der Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung über die infektionsschützenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Gültigkeit ab 22.06.2020 enfällt im Rahmen des Schießbetriebbetrieb die generelle Maskenpflicht. Lediglich dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, greift nach wie vor die Maskenpflicht. Dies betrifft somit im Wesentlichen die Aufsicht beim Schützen, sofern die Schießsicherheit ein unterschreiten des Mindestabstandes erforderlich machen sollte. Die neue Übergangsregelung kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Der Vorstand

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