Aktuelles

Jahresplanung

Liebe Vereinsmitglieder,

einige Zeit ist es her, dass wir uns als Vorstand über unsere Homepage zu Wort gemeldet haben. Dies lag im Wesentlichen an der Tatsache, wie auch in unseren Weihnachtsgrüßen vom 18.12.2020 erwähnt, dass wir leider weder zu der weiteren Jahresplanung, noch unserer ausstehenden Generalversammlung substantiell Neues beitragen konnten. Wir sind überzeugt davon, dass jedem unserer Vereinsmitglieder klar ist, dass auch unsere Jahresplanung im Schützenverein wesentlich von der Landes-, aber auch Bundespolitik im Hinblick auf die Coronalage fremdbestimmt wird. Und genau da liegt eben auch unser Problem. Selbst jetzt, mit fortschreitendem Jahr 2021 können wir nicht seriös abschätzen, wann und in welcher Form wir wieder zu einem halbwegs „normalen“ Schiessbetrieb zurückkehren können. Es können sich aber alle Vereinsmitglieder …

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Aktuelle Informationen zum Schießbetrieb

Anpassung der Übergangsregelung

Mit der Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung über die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Gültigkeit ab 01.08.2020 entfällt im Rahmen des Schießbetriebes (bei aktiver Ausübung des Sportes) die Abstandspflicht von zwei Metern. Somit ist es uns möglich mehr als nur zwei Schießstände parallel zu betreiben. Der NSSV hat diesbezüglich eine Klärung mit dem zuständigen Ministerium in Niedersachsen herbeigeführt. Gleichermaßen sind in der Übergangsregelung Änderungen zur Teilnahme von Nichtmitgliedern an Sonderveranstaltungen im Rahmen des Schießsports eingeflossen. Die neue Übergangsregelung kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Der Vorstand

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Aktuelle Informationen zum Schießbetrieb

Anpassung der Übergangsregelung

Mit der Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung über die infektionsschützenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Gültigkeit ab 22.06.2020 enfällt im Rahmen des Schießbetriebbetrieb die generelle Maskenpflicht. Lediglich dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, greift nach wie vor die Maskenpflicht. Dies betrifft somit im Wesentlichen die Aufsicht beim Schützen, sofern die Schießsicherheit ein unterschreiten des Mindestabstandes erforderlich machen sollte. Die neue Übergangsregelung kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Der Vorstand

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Aktuelle Informationen

Schießbetrieb

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

anbei möchten wir euch über die aktuell gültige Verordnung Niedersachsens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sowie deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb informieren.

  1. Gemäß Paragraphen 1 Absatz 5a in Verbindung mit Paragraph 2 der o.g. Verordnung ist es Vereinen ab sofort wieder möglich, Sitzungen und Zusammenschlüsse durchzuführen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen welche nicht einem Haushalt angehören gewährleistet wird. Des Weiteren sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Handreinigung, Mund-Nase-Schutz, Vermeidung von Körperkontakten) weiterhin zu beachten. Daraus resultiert fuer uns die generelle Möglichkeit zeitnah entsprechende Vorstandssitzungen wieder durchführen zu können.
  2. Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher sowie privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport im Sinn der o.g. Verordnung
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