Bekanntmachung

+Update+ Neue Übergangsregelung ab dem 04.03.2022

Liebe Vereinsmitglieder,

mit Wirkung vom 04.03.2022 hat das Bundesland Niedersachsen eine neue Verordnung über die infektionspräventiven Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten erlassen. Diese hat ebenfalls Auswirkungen auf unseren Vereinssport, allerdings diesmal im positiven Sinn.

Vieles wird wieder einfacher und erleichtert damit die zukünftige Ausübung des Schiesssportes.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der 3G-Regelung im Sport
  • Maskenplicht (FFP-2), ausgenommen beim Sitzen.

Unsere Übergangsregelung kann unter folgendem Link eingesehen werden. Wie geht es nun weiter?

Ab dem 20.03.2022 nehmen wir den Schiessbetrieb in der Schützenwache nun auch für die Erwachsenen wieder auf. Schweinepreis und Winterkönig werden aufgrund der Kürze der verbliebenen Luftgewehrsaison nicht weiter ausgeschossen und wir starten zunächst mit regulärem Übungsschiessen. …

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Aktuelle Informationen

Schießbetrieb

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

anbei möchten wir euch über die aktuell gültige Verordnung Niedersachsens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sowie deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb informieren.

  1. Gemäß Paragraphen 1 Absatz 5a in Verbindung mit Paragraph 2 der o.g. Verordnung ist es Vereinen ab sofort wieder möglich, Sitzungen und Zusammenschlüsse durchzuführen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen welche nicht einem Haushalt angehören gewährleistet wird. Des Weiteren sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Handreinigung, Mund-Nase-Schutz, Vermeidung von Körperkontakten) weiterhin zu beachten. Daraus resultiert fuer uns die generelle Möglichkeit zeitnah entsprechende Vorstandssitzungen wieder durchführen zu können.
  2. Grundsätzlich ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher sowie privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport im Sinn der o.g. Verordnung
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